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   RG, 16.09.1904 - Rep. VII. 82/04   

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https://dejure.org/1904,167
RG, 16.09.1904 - Rep. VII. 82/04 (https://dejure.org/1904,167)
RG, Entscheidung vom 16.09.1904 - Rep. VII. 82/04 (https://dejure.org/1904,167)
RG, Entscheidung vom 16. September 1904 - Rep. VII. 82/04 (https://dejure.org/1904,167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Enteignete, welcher sich im Verwaltungsverfahren durch einen Rechtsanwalt hat vertreten lassen, berechtigt, von dem Unternehmer Ersatz der ihm hierdurch entstandenen Kosten zu verlangen? 2. Sind bei Bemessung der Entschädigung die Kosten, welche dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enteigungsentschäd; Vertretungskosten; Erwerb e. Ersatzgrundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 58, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64

    Bemessung der Enteignungsentschädigung

    Der Senat hat in einer Entscheidung über die Berücksichtigung der Umzugskosten bei einer Enteignungsentschädigung (BGH Warn 1963 Nr. 154 = NJW 1963, 1925) bereits ausgeführt, daß die reichsgerichtliche Rechtsprechung insoweit zwar geschwankt, aber die neuere Rechtsprechung (vgl. RGZ 32, 298; 58, 422; 74, 287; dazu Schack BB 1959, 1259; teilweise anders Eger Preussisches Enteignungsrecht 3. Aufl. I § 8 Anm. 53, 55) bereits den Satz entwickelt habe, daß dem Enteigneten nicht nur Ersatz des objektiven Wertes (Substanzverlust, Rechtsverlust), sondern Ersatz des sogenannten individuellen Wertes und daneben auch ein Ausgleich für alle diejenigen Nachteile zu gewähren sei, die ihn im Zusammenhang mit dem Enteignungsvorgang notwendigerweise treffen; als Beispiele waren dort Umzugskosten und Einrichtungskosten sowie Aufwendungen bis zur Erlangung eines geeigneten Ersatzobjektes erwähnt.
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60

    Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch

    Einen solchen Anspruch hat auch das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung verneint und dabei ausgeführt, daß ein Erstattungsanspruch aus § 43 PrEnteigG, der die Erstattung von Rechtsanwaltskosten ausschließe, nicht abgeleitet werden könne (vgl. RGZ 58, 422; 126, 216).
  • BGH, 12.03.1964 - III ZR 209/62

    Landbeschaffungsgesetz

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